Voraussetzung für den Zutritt zu unserer Klinik sind ein bestätigter negativer Schnelltest* (nicht älter als 24 Std.), Symptomfreiheit und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Med. univ. Dr. Barbara Groll, ÄrztlicheDirektorin
*Besuchende eines Krankenhauses müssen ab 1. Juli 2022 eine Bestätigung vorlegen, um einen Test in einem Testzentrum in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist aktuell eine Selbstauskunft der Besuchenden gegenüber dem Testzentrum notwendig. Das Musterformular zur Vorlage im Testzentrum finden Sie hier: Selbstauskunft zum Besuch im Krankenhaus
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