Aktuelle Besuchsregelung ab 1.3.2023
Für alle Besucher/innen gilt entsprechend unserem hausindividuellen Hygienekonzept bis 7.4.2023 eine FFP2-Maskenpflicht. Die geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske gilt im gesamten Krankenhaus und für die gesamte Dauer des Besuchs.
Ein Covid-Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Zum Schutz unserer Patienten, sind weitere Regeln zu beachten:
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