Aktuelle Besuchsregelung ab 1.3.2023
Für alle Besucher/innen gilt entsprechend unserem hausindividuellen Hygienekonzept bis 7.4.2023 eine FFP2-Maskenpflicht. Die geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske gilt im gesamten Krankenhaus und für die gesamte Dauer des Besuchs.
Ein Covid-Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Zum Schutz unserer Patienten, sind weitere Regeln zu beachten:
- Statten Sie nur Besuche ab, wenn Sie symptomfrei sind,
Corona-positiv Getestete sollten auf einen Besuch verzichten - Desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten und Verlassen des Hauses
- Beachten Sie die Niesetikette: Niesen und Husten in die Armbeuge
- Lüften Sie das Patientenzimmer