Entlassmanagement

Jeder stationär behandelte Akut- und jeder Reha-Patient hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein individuelles Entlassmanagement. Ziel ist es, eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Versorgung im direkten Anschluss an den stationären Krankenhaus- /Reha-Aufenthalt sicherzustellen.

Bereits bei Ihrer Aufnahme erfassen wir Ihren zu erwartenden, poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf. Wir sind Ihnen u.a. bei der Beantragung von Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation, Heil- und Hilfsmitteln oder eines Pflegegrades behilflich und unterstützen Sie bei der Organisation der häuslichen, stationären oder Kurzzeitpflege. Bei Bedarf kann zur Überbrückung bis zum nächsten Hausarzttermin ein Rezept zur Versorgung mit Medikamenten oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Ihre Einwilligung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Entlassmanagement. Diese ermöglicht uns die Weitergabe von Informationen an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer (z.B. Sanitätshäuser, Pflegedienste). Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements stimmen wir mit Ihnen ab. Auf Wunsch informieren wir Ihre Angehörigen/Bezugspersonen und beziehen sie in die Beratungen ein.

Bei Ihrer Aufnahme in der Klinik erhalten Sie ein Informationsblatt mit allen wichtigen Hinweisen zum Entlassmanagement. Zusätzlich händigen wir Ihnen die Einwilligungserklärung aus. Sollten Sie Fragen zum weiteren Vorgehen nach Ihrer Entlassung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.