Entlassungsplanung
Im Verlauf des Aufenthalts wird die Entlassung des Patienten in das heimische Umfeld durch den Sozialdienst mit dem Patienten selbst, ggf. seinen Angehörigen und in enger Absprache mit Ärzten und Therapeuten detailliert geplant:
- Einzelberatung bzgl. der bisherigen sozialen und häuslichen Situation
- Ggf. Gespräche mit Angehörigen
- Allgemeine Beratung über die Hilfsmittelversorgung
- Bedarfsanalyse bzgl. der benötigten orthopädischen Hilfsmittel
- Ggf. Einleitung einer Versorgung mit den erforderlichen Hilfsmitteln
- Weitervermittlung in Nachsorge-Einrichtungen, wie z.B.
- ambulante Krankenpflegedienste
- Kurzzeitpflegestationen
- stationäre Pflegeheime
- Ggf. Kontaktaufnahme zu Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen, Sanitätshäusern)
- Ggf. Hilfe bei Antragstellungen, z.B. bei Pflegeanträgen, Zuzahlungsbefreiungsanträgen