Verkehrsmedizin
Einerseits bedeutet das Fahren mit einem Kraftfahrzeug einen erheblichen Gewinn an Mobilität und Lebensqualität. Andererseits führt die Amputation an einem Arm
oder Bein möglicherweise dazu, dass Körperfunktionen eingeschränkt sein können, die zum Bedienen des Fahrzeugs notwendig sind. In diesen Fällen ist die Überprüfung der Fahreignung durch die zuständige Führerscheinstelle dringend zu empfehlen.
Der erste Schritt hierzu ist die Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens, in dem die körperlichen Funktionseinschränkungen festgestellt und ein medizinisches Urteil über die prinzipielle Eignung des Betroffenen, ein Fahrzeug zu führen, abgegeben wird. Auf dieser Basis kann die Führerscheinstelle dann ihrerseits feststellen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, und die Fahreignung bestätigen.
Chefarzt Dr. med. Fritz Haas hat durch eine entsprechende Ausbildung von der Bayerischen Ärztekammer die Aufgabe übertragen bekommen, verkehrsmedizinische Gutachten abzufassen. Die Möglichkeit einer Begutachtung steht dabei den Patienten der Fachklinik ebenso wie externen Interessenten offen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Chefarztsekretariat, Tel. 09932 / 39 -119, und fordern Sie ein entsprechendes Antragsformular zur Erstellung eines Gutachtens an. Sie werden dann sobald wie möglich zu einem persönlich Termin für die Erstellung des Gutachtens eingeladen.